„Diejenigen, die gehen, fühlen nicht den Schmerz des Abschieds.
Der Zurückbleibende leidet.“

Henry Wadsford Longfellow, Schriftsteller

Trauerfall, was nun?

Der Tod eines geliebten und nahen Menschen kommt, auch wenn erwartet, überraschend. Es lähmt den Betroffenen und dennoch ist nun so viel zu tun – doch was?

Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was in den kommenden Tagen aus formaler Sicht auf Sie zu kommt. Dabei ist uns bewusst, dass wir Sie nur unterstützen, Trauer und Schmerz jedoch nicht nehmen können.

Diese Schritte sind nun notwendig:

1. Rufen Sie den Hausarzt an

Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, rufen Sie den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) an. Tritt der Tod im Heim oder im Krankenhaus ein, wird der dort zuständige Arzt verständigt.

Die amtliche Bestätigung des Todes mittels Totenschein ist die notwendige Voraussetzung für die Abholung und Überführung des Leichnams.

2. Rufen Sie das Bestattungsinstitut Schubert an

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar – Tel.-Nr. 039204 – 5259.
Wir vereinbaren den Überführungstermin und den Termin für das persönliche Beratungsgespräch.

3. Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen

Klären Sie miteinander, wer die Beauftragung der Bestattung übernimmt und für die weiteren Absprachen verantwortlich zeichnet.

4. Notwendige Dokumente und vorhandene Verfügungen des Verstorbenen

In Vorbereitung auf das Trauergespräch erhalten Sie eine Auflistung der in Ihrem Fall notwendigen Dokumente. Eine Übersicht wichtiger Dokumente finden Sie im Folgenden.
Sollten Dokumente fehlen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gern behilflich.

Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Die Übersetzung muss durch einen öffentlich bestellten Dolmetscher erfolgt sein. Sollte die Übersetzung nicht vorliegen, beauftragen wir einen Dolmetscher für Sie.

Bitte prüfen Sie zudem, ob Verfügungen des Verstorbenen in Bezug auf seine Beisetzung vorliegen. Dies können z.B. ein Bestattungs-Vorsorgevertrag, eine Willenserklärung zur Bestattung oder eine Vorsorgevollmacht sein.

5. Das Beratungsgespräch

Im Beratungsgespräch wird es darum gehen, die Art der Bestattung sowie Ort und Zeit festzulegen. Ebenso wird die Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten besprochen. Dazu gehören die Auswahl des Traurredners/Geistlichen, der Musik, des Blumenschmucks und des Ablaufs der Trauerfeier. Besteht der Wunsch eine Traueranzeige zu veröffentlichen, werden wir auch dies für Sie realisieren. Gleiches gilt für einen möglichen Trauerdruck.
Wir nehmen uns Zeit, um Ihren Wünschen und Vorstellungen und denen des Verstorbenen zu entsprechen.

Diese Dokumente werden benötigt

Um die Sterbeurkunde zu beschaffen und die Bestattung durchzuführen, benötigen wir diese Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • vom Arzt ausgestellter Totenschein
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • ggf. Bestattungsvorsorgevertrag und Graburkunde

Lesen Sie auch unseren Ratgeber im Trauerfall

Daran sollten Sie noch denken:

  • Arbeitgeber verständigen
  • eventuell bei der Krankenkasse Versicherungsschutz für Hinterbliebene beantragen
  • Daueraufträge kündigen
  • Wohnung kündigen
    (Mietvertrag, Strom / Gas, Telefon, Rundfunk / TV, Zeitschriften)
  • Mitgliedschaften kündigen
    (Vereine, Organisationen)
  • Termin beim Amtsgericht zur Eröffnung des Testaments oder Erbscheins beantragen
  • Erbschaftsfragen mit Steuerberater, Rechtsanwalt / Notar besprechen

Alle wichtigen Informationen zu den nötigen Schritten und wichtigen Dokumenten haben wir für Sie in unserem Ratgeber zusammengefasst.

Was wir für Sie tun können:

  • Überführung und Versorgung des Verstorbenen
  • Erledigung der notwendigen Formalitäten
  • Beratung und Unterstützung bei der Bestattungsorganisation
  • Durchführung der Trauerfeier
  • Organisation von Trauerdruck und besondere Erinnerungen
  • Vorsorgeberatung

Wissenswertes